Deutsche Rezepte & E-Rezept

Rezept einlösen: kommen Sie vorbei oder bestellen Sie per Click & Collect vor!

Rezept einlösen – einfach und schnell: Bestellen Sie Ihr Medikament telefonisch unter Tel.: +49 89 550 50 70 vor oder schicken Sie uns Ihr Rezept als Foto per E-Mail. Hier erfahren Sie unsere Click & Collect Abholzeiten.

Ist mein Medikament vorrätig?

Sehen Sie dank Verfügbarkeits-Check sofort, ob Ihr Medikament auf Lager und gleich abholbereit ist – und das rund um die Uhr!

Sie brauchen dringend ein verschreibungspflichtiges Medikament?

Sie können ein Rezept per Fragebogen anfragen oder von einem Arzt per Videosprechstunde eine Diagnose und ein Rezept erhalten.

bald verfügbar!

Ihr Medikament ist nicht lieferbar oder noch nicht in Deutschland erhältlich?

Wir können in vielen Fällen mit einem Arzneimittel-Import weiterhelfen, wenn ein Medikament in Deutschland zeitweise nicht verfügbar ist (Lieferengpässe).

Zudem sind wir eine spezialisierte Apotheke, wenn es um neue und innovative Medikamente aus dem Ausland geht.

Hat Ihr Rezept einen QR-Code? Sie haben ein E-Rezept.

Das elektronische Rezept ist die Weiterentwicklung des klassischen Papierrezepts.

Obwohl es E-Rezept heißt, wir der Arzt Ihnen das Rezept auf Papier ausdrucken und mitgeben, d.h. Sie müssen auch künftig kein Smartphone besitzen und keine besonderen Apps installiert haben, um das Rezept von Ihrem Arzt anzunehmen und in der Apotheke einzulösen. Aber: Es reicht aus, uns das Rezept z. B. per E-Mail zu übermitteln – Sie müssen es nicht in die Apotheke bringen oder schicken.

Ist Ihr Rezept rosa? Dann haben Sie ein Kassenrezept.

Auf dem rosa Rezept werden verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Der Kassenrezept muss innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Privatrezepte sind meistens blau, seltener weiß.

Nicht nur privat Krankenversicherte erhalten vom Arzt Privatrezepte. Auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept bekommen, wenn das Arzneimittel zwar verschreibungspflichtig ist, jedoch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.

Sie bekommen außerdem ein Privatrezept, wenn nicht-rezeptpflichtige Medikamente verordnet werden. Diese müssen Sie dann selbst zahlen. Wenn Ihr Arzt keine Kassenzulassung hat, stellt er nur Privatrezepte aus.

Privatrezepte sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig.

Weitere Rezepte sind grün und gelb

Das grüne Rezept enthält Empfehlungen des Arztes für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es ist unbegrenzt gültig, die Kosten für die Medikamente übernimmt die Krankenkasse nicht.

Auf dem gelben Rezept werden stark wirksame Substanzen verordnet, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, z. B. bestimmte Schmerzmittel (Opioide). Diese sogenannten BTM Rezepte sind aus Sicherheitsgründen nummeriert und nur 7 Tage lang gültig.